Steuerrecht aktuell

Der VfGH denkt: Das Abzugsverbot für Managergehälter lenkt. Keine Red‘ davon!

Univ.-Prof. Dr. Claus Staringer

Mit Erkenntnis vom 9. 12. 20142 hat der Verfassungsgerichtshof die Verfassungskonformität des Abzugsverbots für über 500.000 € p.a. hinausgehende "Managergehälter"3 bestätigt. Kern der Entscheidung ist, dass der VfGH dem Gesetzgeber einen rechtspolitischen Gestaltungsspielraum zubilligt, mit diesem Abzugsverbot einen Anreiz zur Verminderung der "Einkommensschere" zwischen Spitzengehältern und Durchschnittsgehältern von Arbeitnehmern zu setzen. Die Rechtfertigung des Abzugsverbots soll nach dem VfGH im vom Gesetzgeber verfolgten Lenkungsziel liegen, dass Unternehmen die an ihr Topmanagement bezahlten Spitzengehälter zukünftig senken sollen.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2015/111

16.02.2015
Heft 4/2015
Autor/in
Claus Staringer

Univ.-Prof. Dr. Claus Staringer ist Professor am Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht der WU.