Die COVID-19-Pandemie scheine überwunden. Im Gegensatz dazu stehe die rechtliche Aufarbeitung der während der Pandemie getroffenen Maßnahmen erst am Anfang. Ende 2023 habe der VfGH dabei einen wegweisenden Schritt gesetzt: In mehreren Erkenntnissen habe er sowohl die organisationsrechtlichen Grundlagen der zentralen Förderstelle COFAG als auch einzelne Bestimmungen der Förderrichtlinien als rechtswidrig qualifiziert. Der Beitrag setzt sich mit den Auswirkungen dieser Erkenntnisse für Anträge auf Unterstützung auseinander.
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