Steuerrecht

Der VfGH zur Mehrfachvergebührung im GebG - ein Aufhebungsbeschluss mit "Erdrutschcharakter"?

Univ.-Doz. Dr. Friedrich Fraberger,

Rechtsdogmatisches und Rechtspolitisches zu aktuellen gebührenrechtlichen Fragen

Wagner hat in RdW 4/2009 den VfGH-Beschluss vom 26. 2. 2009, G 158/08, zur Aufhebung des § 25 GebG (Gleichschriftenvergebührung bei nicht rechtzeitiger Vorlage der Gleichschriften an das Gebührenamt) erläutert.1 Die Argumentation des VfGH im Aufhebungsbeschluss verleitet den durch rechtsbezeugende Urkunden und Ersatzurkunden leidgeprüften Gebührenpraktiker zu der Frage, ob die Aussagen des VfGH nicht auch für bestimmte Arten von rechtsbezeugenden Urkunden und Ersatzurkunden Gültigkeit haben müssen (nämlich jene, bei denen das Rechtsgeschäft bereits aus einem anderen Titel [zB rechtserzeugende Urkunde oÄ] vergebührt wurde). Da der VfGH in seinem aufhebenden Erkenntnis als Teil der Rechtfertigung der Gebührenpflicht/-freiheit die "rechtliche und tatsächliche Entwicklung des (internationalen) Wirtschaftsverkehrs" angeführt hat, stellt sich - auch angesichts der VwGH-Rsp zu den einschlägigen Themen im GebG - für den verbleibenden Rest der rechtsbezeugenden Urkunden/Ersatzurkunden die Frage nach deren Existenzberechtigung.

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Artikel-Nr.
RdW 2009/400

17.06.2009
Heft 6/2009
Autor/in
Friedrich Fraberger

Univ.-Doz. Dr. Friedrich Fraberger, LL.M. (International Tax Law, Vienna), ist geschäftsführender Gesellschafter einer international tätigen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft in Wien, lehrt Betriebswirtschaftliche Steuerlehre am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen der Wirtschaftsuniversität Wien und ist ordentliches Mitglied des Fachsenates für Steuerrecht der Kammer der Wirtschaftstreuhänder.