Wirtschaftsrecht

Der Vorstandsbericht zum Bezugsrechtsausschluss bei der Aktiengesellschaft

Wolf-Georg Schärf

Durch die Novelle des§ 154 Abs 4 AktGaufgrund des EU-GesRÄG ist nunmehr eine schriftliche Berichtspflicht des Vorstandes bei Kapitalerhöhungen unter Bezugsrechtsausschluss gegeben. Dieser Artikel geht der Frage nach, wie ein solcher Bericht beschaffen sein muss, und welche Konsequenzen ein fehlerhafter Bericht hat.

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Artikel-Nr.
RdW 2000/43

15.02.2000
Heft 2/2000
Autor/in
Wolf-Georg Schärf

Dr. Wolf-Georg Schärf ist Rechtsanwalt in Wien und ist und war in mehreren Gesellschaften Vorsitzender des Aufsichtsrates. Er hat auch eine große Anzahl von Publikationen im Gesellschaftsrecht veröffentlicht und ist Herausgeber des International Journal of Nuclear Law.

Publikationen (beispielsweise):
Entscheidungsanmerkung zu EuGH Entscheidung vom 27.10.09 (C-115/08, Land Oberösterreich / CEZ), EuZW 1/2010, S 33f (2010); The Temelin judgment of the European Court of Justice / NLB 2010, 79ff (2010); Österreichisches Recht versus Euratom (3. Teil), RdU 2010, 188 (2010); Europäisches Atomrecht, 2. Auflage, De Gruyter Verlag Berlin (2012).