Wie weit ändert sich der Vorsteuerabzug für Gebäude in Österreich durch Art 168a MwStSyst-RL 2006/112/EG idF 2009/162/EU ab 1. Jänner 2011 (Inkrafttreten des Art 168a MwStSyst-RL)? - Das BFG bejaht eine Richtlinienanwendung zu Lasten der Abgabepflichtigen. Der EuGH lässt eine direkte Anwendung nicht umgesetzter Richtlinien nur zu Gunsten der Abgabepflichtigen zu.
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