Steuerrecht

Der VwGH und die (gescheiterten) Hausverlosungen

Univ.-Doz. Dr. Friedrich Fraberger, LL.M. (WU) / Univ.-Ass. Dr. Stefan Papst, LL.M. (LSE)

Vor ein paar Jahren hätte sich beinahe ein neuer Trend entwickelt: Anstatt ihre privaten Immobilien auf herkömmlichem Wege zum Verkauf anzubieten, wollten zahlreiche Eigentümer ihre Häuser mithilfe von Verlosungen veräußern. Nach Ansicht der Finanzbehörden und des UFS wären für diese Hausverlosungen sowohl Grunderwerbsteuer als auch Rechtsgeschäftsgebühr für Glücksverträge angefallen. Der VwGH widerspricht in seinen jüngsten Erkenntnissen dieser Ansicht und bewahrt damit insb abgesagte Hausverlosungen vor nachträglichen Abgabenbelastungen.

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Artikel-Nr.
RdW 2013/619

17.10.2013
Heft 10/2013
Autor/in
Friedrich Fraberger

Univ.-Doz. Dr. Friedrich Fraberger, LL.M. (International Tax Law, Vienna), ist geschäftsführender Gesellschafter einer international tätigen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft in Wien, lehrt Betriebswirtschaftliche Steuerlehre am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen der Wirtschaftsuniversität Wien und ist ordentliches Mitglied des Fachsenates für Steuerrecht der Kammer der Wirtschaftstreuhänder.

Stefan Papst

Dr. Stefan Papst, LL.M. (LSE) ist Steuerberater und Tax Partner bei KPMG Austria. Seine Beratungsschwerpunkte liegen in den Bereichen Privat Clients/Ertragsteuern, Finanzstrafrecht, Verfahrensrecht, und Gebühren und Verkehrsteuern.