Mit der Steuerreform 1989 wurden für den IFB des § 10 EStG 1988 2) eine neue Verlustausgleichsbeschränkung3) und -vortragsbestimmung eingeführt, da Investitionsbegünstigungen grundsätzlich nur Gewinne von der Versteuerung freihalten und gewinnbringende Unternehmen fördern sollen. Ein Anreiz zur Konstruktion von Verlustbeteiligungsmodellen soll davon nicht ausgehen4).
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