Spätestens seit 1994, als der EuGH im vielbeachteten CHRISTEL SCHMIDT-Urteil2) die vertragliche Übertragung von Reinigungsarbeiten in einem Unternehmen auf eine Fremdfirma der Betriebsübergangs-Richtlinie (BÜ-RL) unterstellte, wird die Rechtsprechung zur besagten RL aufmerksam verfolgt. Von Interesse ist dabei insbesondere, ob nachfolgende Urteile die Entscheidung im FallCHRISTEL SCHMIDT bestätigen, einschränken oder gar eine weitere Ausdehnung des Anwendungsbereichs der RL mit sich bringen.
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