Am 8. 10. 2004 wird - zeitgleich mit der Verordnung über das Statut der Europäischen Gesellschaft1)(im Folgenden kurz SE-VO genannt) - das Gesetz über das Statut der Europäischen Gesellschaft2)(im Folgenden kurz SEG genannt) in Kraft treten3)und damit die zweite supranationale Rechtsform etabliert werden. Auch wenn gerade am Anfang das Augenmerk auf den Fragen der Gründungsvarianten liegen wird, um zu entscheiden, die Rechtsform der SE zu wählen, dürfen jedoch nicht von Anfang an die Möglichkeiten zum Rückzug aus dieser Rechtsform vernachlässigt werden, sind sie doch ebenso wie die Gründung beschränkt.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.