Steuerrecht aktuell

Der Werkvertrag (Teil 1)

Dr. Erich Novacek

Abgrenzung zu echten und freien DienstverträgenGemeinschafts- und verfassungsrechtliche Bedenken

Es wird immer wieder beklagt, dass es schwierig ist, den Werkvertrag von echten und freien Dienstverträgen zu unterscheiden. Die Unterscheidung ist deswegen von besonderem Interesse, weil einerseits an Einpersonenunternehmer als Auftragnehmer bezahlte Werkvertragsentgelte bei den Auftraggebern nach wie vor nicht der Kommunalsteuer und dem Dienstgeberbeitrag gem § 41 des Familienlastenausgleichsgesetzes (DB) sowie dem vom Dienstgeberbeitrag nach Maßgabe des § 122 Abs 7 und 8 des Wirtschaftskammergesetzes berechneten Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) unterliegen, während andererseits für die Auftragnehmer nicht in jedem Fall Sozialversicherungspflicht besteht.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2010/414

05.05.2010
Heft 9/2010
Autor/in
Erich Novacek

Dr. Erich Novacek war nach einigen Jahren Finanzdienst 30 Jahre lang Steuerreferent in der Wirtschaftskammer Oberösterreich und danach ein Jahr lang Mitarbeiter einer Linzer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.