Arbeitsrecht

Deutsch-österreichisches Sozialversicherungsabkommen und EuroparechtEuGH zum deutsch-österreichischen Abkommen über Arbeitslosenversicherung

Reinhard Resch

Auf Vorlage des deutschen Bundessozialgerichts hatte der EuGH jüngst in der Rs Thelen über die Frage zu entscheiden, ob bei einem bilateralen Sachverhalt das koordinierende Verordnungsrecht der EU zur Sozialen Sicherheit oder aber das (im konkreten Zusammenhang günstigere) bilaterale deutsch-österreichische Abkommen über Arbeitslosenversicherung zur Anwendung kommt. Das Urteil fällt in Einklang mit der bisherigen EuGH-Judikatur differenzierend aus. Zugleich werden aber bislang nicht behobene Mängel im bilateralen Abkommensrecht zur BRD sichtbar, in denen auch eine Vertragsverletzung Österreichs zu sehen ist.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 2001/178

15.03.2001
Heft 3/2001
Autor/in
Reinhard Resch

Univ.-Prof. Dr. Reinhard Resch ist Universitätsprofessor für Medizinrecht, Arbeitsrecht und Sozialrecht an der Johannes Kepler Universität Linz.