Seit Anfang 2008 gilt in Deutschland die sog Zinsschranke, die eine Beschränkung der Abzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen bewirken kann. Aus der Beschränkung des Betriebsausgabenabzuges sollte eine steuerliche Benachteiligung folgen. Wir zeigen in diesem Beitrag, warum das nicht immer der Fall sein muss und diskutieren die Wirkungen der deutschen Zinsschranke für eine österreichische-deutsche Unternehmensgruppe.
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