Internationales Steuerrecht

Deutschland bereitet Kündigung des Erbschaftssteuer-DBA mit Österreich vor

MR Dr. Heinz Jirousek

Aus Anlass der geplanten Abschaffung der österreichischen Erbschafts- und Schenkungssteuer wurde nunmehr von deutscher Seite offiziell die Absicht bekundet, das österreichisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiete der Erbschaftssteuern zu kündigen. Damit würde aus deutscher Sicht ein Schlupfloch zur Steuervermeidung beseitigt, das sich aus der speziellen Konzeption des aus dem Jahr 1954 stammenden Abkommens mit Österreich ergibt. Die Abkommensrechtslage zwischen Österreich und Deutschland auf dem Gebiet der Erbschaftssteuern kann als die günstigste aller von Deutschland getroffenen Vereinbarungen angesehen werden, da sie die Doppelbesteuerung uneingeschränkt nach der Methode der Steuerfreistellung vermeidet. Das DBA Österreich-Deutschland enthält auch nicht die in allen übrigen von Deutschland geschlossenen Abkommen vereinbarte Wegzugsklausel, derzufolge die im innerstaatlichen Recht Deutschlands während eines Zeitraums von fünf Jahren fortbestehende unbeschränkte Steuerpflicht deutscher Staatsangehöriger durch die Fiktion des Weiterbestands der Ansässigkeit des Erblassers im Wegzugsstaat (Deutschland) uneingeschränkt ausgeübt werden kann.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ÖStZ 2007/876

03.09.2007
Heft 17/2007
Autor/in
Heinz Jirousek

MR i.R. Hon.-Prof. Dr. Heinz Jirousek war langjähriger Leiter der Abteilung für Internationales Steuerrecht im BMF und Senior Researcher am Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht an der WU Wien.