Mit der Inflationsanpassung nach § 33a EStG iVm § 33 Abs 1a EStG habe der Gesetzgeber steuerpolitisches Neuland betreten. Erstmals sei in der österr Steuerrechtsordnung eine Regelung zur strukturellen Abgeltung der sog "kalten Progression" geschaffen worden. Das österr Modell sei in seiner Ausgestaltung besonders: Die Abgeltung erfolge nämlich nicht gänzlich automatisch, sondern nur zu zwei Dritteln der Mehrbelastung aus der Inflation; zu einem Drittel erfolge die Abgeltung anhand jährlich zu beschließender diskretionärer Maßnahmen. Der Beitrag diskutiert den Einfluss der Inflation auf die Einkommensbesteuerung und analysiert darauf aufbauend die Konzeption und Konsequenzen der neuen Regelung zur Berücksichtigung der Inflation im Einkommensteuerrecht.
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