(Hollik/Schöberl, FJ 7-8/2008, S. 245)
In Teil II des Beitrags werden zunächst die allgemeinen Steuertarife ab 1975 unter Berücksichtigung der eingetretenen Geldwertänderungen dargestellt und danach die einzelnen Nischen des Steuertarifs ausgeleuchtet. Nach Ansicht der Autoren ergibt sich aus der Gegenüberstellung der Sonder-Tarifbestimmungen mit nur 25 % und darunter, dass die differenzierten Tarife keine ausreichende sachliche Begründung mehr aufweisen. Insb die begünstigte, nur mit 6 % belastete Besteuerung der sog sonstigen Bezüge, könne nicht mehr als eine angemessene durchschnittliche Steuerbelastung von 2/14 der Jahres-Arbeitnehmerbezüge angesehen werden.
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