Nach der internationalen Schachtelbefreiung bleiben Gewinne, Verluste und sonstige Wertänderungen außer Ansatz. Nur Verluste, die im Zuge des Unterganges (Liquidation und Insolvenz) der Tochtergesellschaft entstehen, sind steuerwirksam. Unklar bleibt nun, wie diese Verluste zu ermitteln sind. Sind von dem Erlös die historischen Anschaffungskosten abzuziehen, oder kommt es auf den Buchwert im Zeitpunkt des Unterganges an?
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