Das BMF hat in einem umfangreichen Erlass (EStR 2000-Änderungserlass 2001) die EStR 2000 geändert. Diese Änderung entspricht dem Konzept, die Richtlinien laufend zu „warten“, um die Ansichten des BMF aus den Richtlinien einigermaßen aktuell ablesen zu können. Welche wesentlichen Änderungen erfolgt sind, versucht der folgende Beitrag aufzuzeigen1).
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