Artikelrundschau Oktober 2022 - Teil 1 / (Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Verwaltungsverfahren; Insolvenzrecht

Die Akzessorietät von Aussetzungszinsen gem § 212a Abs 9 BAO (Reisinger/Schilling, taxlex 2022/70, S. 328)

MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

Aussetzungszinsen seien streng akzessorisch mit dem Abgabenbescheid verknüpft, mit dem der ausgesetzte Abgabenanspruch festgesetzt worden sei. Werde der Abgabenbescheid nach negativer Erledigung des Rechtsmittelverfahrens aufgrund eines anderen verfahrensrechtlichen Titels (hier: § 295 Abs 4 BAO) aufgehoben, sei der Aussetzungszinsenbescheid von Amts wegen ebenfalls aufzuheben und bereits entrichtete Zinsen sind wieder gutzuschreiben.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2022/679

13.12.2022
Heft 23/2022