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Die Anforderungen an die Zusammensetzung der Berufungssenate nach der Rechtsprechung des VwGH

Univ.-Prof. Dr. Michael Lang

Nach der derzeit geübten Praxis hat es die Finanzverwaltung weitgehend in der Hand, Berufungssenate in jedem Einzelfall nach ihrem Gutdünken zusammenzusetzen. Im Schrifttum ist in letzter Zeit intensiv diskutiert worden, ob dies von den Vorschriften der BAO gedeckt ist1)). Der VwGH nahm im Erk v 15. 9. 1999, 98/13/0153 zu diesen Fragen Stellung und steckte den Rahmen ab, den die Verwaltung bei der Senatszusammensetzung zu beachten hat.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 1999, 592

15.11.1999
Heft 22/1999
Autor/in
Michael Lang

Univ.-Prof. Dr. DDr. h.c. Michael Lang ist Vorstand des Instituts für Österreichisches und Internationales Steuerrecht der WU sowie Wissenschaftlicher Leiter des LL.M.-Studiums International Tax Law und Sprecher des vom FWF finanzierten Doktorand:innenkollegs „Doctorate Program in International Business Taxation (DIBT)“ an dieser Universität.