Im Zuge der demnächst fälligen Einreichung der Steuererklärung für 1989 ergibt sich für viele die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Anrechnung der KESt erfolgt. In erster Linie wird dabei wohl interessieren, ob es durch die Anrechnung zu einer Gutschrift bzw Rückerstattung der KESt kommt und wie eine solche verfahrensrechtlich geltend gemacht werden kann. Auch für den interessierten Normalsteuerzahler mag es in diesem Zusammenhang schwer sein, die Rechtslage zu überschauen. Im folgenden soll daher ein kurzer Überblick über die Anrechnungsgrundsätze gegeben werden.
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