(Tanzer, SWK 28/2012, S. 1212)
Auch wenn die Erbschafts- und Schenkungssteuer nicht mehr erhoben wird, werde ihre Anrechnung auf Einkommensteuern die Rechtsmittelinstanz und die Höchstgerichte noch geraume Zeit beschäftigen. Der Autor geht der Frage nach, ob derartige Anrechnungen auch bei Auseinanderfallen der Steuerschuld in der ErbSt und in der ESt rechtens sein können und stellt einen Vergleich mit der dt Rechtslage an.
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