Artikelrundschau - November 2020 / Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, Kammerumlage

Die Ansässigkeit in der Umsatzsteuer beim Reverse Charge und bei Kleinunternehmern - eine autonome Auslegung nach der Mehrwertsteuer-Richtlinie (RL 2006/112/EG) (Beiser, ÖStZ 2020/770, S. 606)

Mag. Franz Proksch / Dr. Erik Tajalli

Das Reverse Charge und die Kleinunternehmerbefreiung knüpfen an die Ansässigkeit der Steuerpflichtigen an. Der EuGH habe mit seinem Urteil in der Rs Markus Stoppelkamp den Begriff der Ansässigkeit in der Umsatzsteuer geklärt. Demnach sei die Ansässigkeit in der Umsatzsteuer autonom nach der MwSt-RL auszulegen, die ertragsteuerrechtliche Ansässigkeit sei für die Umsatzsteuer irrelevant.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2021/45

21.01.2021
Heft 1-2/2021