Anmerkungen zu EuGH C-557/13, Hermann Lutz/Elke Bäuerle1
In der vorliegenden Entscheidung hatte der EuGH Gelegenheit, zur Reichweite der von der Verfahrenseröffnung "nicht berührten" dinglichen Sicherungsrechte Stellung zu nehmen. Vor allem die nach der lex fori concursus maßgebliche Anfechtung, Unwirksamkeit oder Nichtigkeit sowie die Ausnahme hiervon stehen im Zentrum der Entscheidung.
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