Der VwGH hatte den Fall zu entscheiden, in welchem eine in Ö ansässige Person als Angestellter für die Schweizer Regierung und Schweizer Kantone tätig war. Der VwGH sei zum Schluss gekommen, dass die Einkünfte in Ö steuerpflichtig seien und eine Schweizer Steuer angerechnet werden müsse.
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