Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz (DPMG)

Die Anwendung des DPMG auf Drittstaatsplattformbetreiber

David Orzechowski, BSc. (WU), LL.B. (WU), LL.M. (WU) / Martin Reiter, BA, MA

Das DPMG verpflichtet Drittstaatsplattformbetreiber unter bestimmten Voraussetzungen zur Einhaltung von Registrierungs-, Sorgfalts- und Meldepflichten. Der folgende Beitrag soll einen Einblick über die für Drittstaatsplattformbetreiber relevanten Bestimmungen im DPMG geben.

Aufgrund der Flexibilität und des Wesens digitaler Plattformen hat sich die EU entschieden, die Meldepflicht nach der DAC 71 auf in einem Drittstaat ansässige Plattformbetreiber (Drittstaatsplattformbetreiber) auszudehnen, soweit diese innerhalb der EU die Ausübung einer relevanten Tätigkeit2 durch meldepflichtige Anbieter3 ermöglichen oder es sich um die Vermietung und Verpachtung4 von innerhalb der EU gelegenem unbeweglichem Vermögen handelt.5 Dies soll gewährleisten, dass alle digitalen Plattformbetreiber in einem fairen Wettbewerb zueinander stehen und somit unlauterer Wettbewerb verhindert wird.6 Damit dieses Ziel auch vor dem Hintergrund der Herausforderungen der Digitalisierung der Wirtschaft7 und einer Verbesserung der gleichmäßigen Besteuerung dieser8 erreicht werden kann, sollen Drittstaatsplattformbetreiber verpflichtet werden, sich innerhalb der EU zu registrieren und im EU-Mitgliedstaat der Registrierung die von der DAC 7 vorgegebenen Sorgfalts- und Meldepflichten zu erfüllen.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2022/424

05.08.2022
Heft 15-16/2022
Autor/in
David Orzechowski

Dr. David Orzechowski-Zölzer, BSc. (WU), LL.B. (WU), LL.M. (WU) ist Mitarbeiter der Abteilung für Internationales Steuerrecht im BMF und ein ehemaliger Forschungsassistent am Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht der WU.

Martin Reiter

Martin Reiter, BA, MA ist juristischer Referent in der Abteilung für Internationales Steuerrecht im Bundesministerium für Finanzen und nimmt als österreichischer Delegierter in diversen Arbeitsgruppen der OECD und des Globalen Forums für Transparenz und Informationsaustausch teil. Zuvor war er mehrere Jahre in der Betriebsprüfung in der Finanzverwaltung tätig.