Arbeitsrecht

Die Arbeitnehmermitbestimmung bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen

RA Dr. Alexander Kaufmann

Aufgrund der unterschiedlichen Mitbestimmungsmodelle innerhalb der EU1)zogen sich die Verhandlungen über eine einheitliche europäische Mitbestimmungslösung jahrzehntelang2). Ein bedeutender mitbestimmungsrechtlicher Kompromiss wurde erstmals in Gestalt der Richtlinie über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der Europäischen Aktiengesellschaft3) („SE-RL“) gefunden. Im Anschluss daran wurde im Jahr 2005 die Fusionsrichtlinie4) erlassen, deren mitbestimmungsrechtlicher Teil (Art 16 der Fusions-RL) - mit einigen für die Praxis bedeutsamen Abweichungen - weitgehend auf die in der SE-RL vorgegebene Verhandlungs- und Auffanglösung verweist. Der österreichische Gesetzgeber hat zwischenzeitig Art 16 der Fusions-RL im neuen VIII. Teil des ArbVG (§§ 258 ff) umgesetzt5). Der folgende Beitrag befasst sich mit den seit 15. 12. 2007 in Kraft befindlichen, mitbestimmungsrechtlichen Neuerungen.

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Artikel-Nr.
RdW 2008/113

25.02.2008
Heft 2/2008
Autor/in
Alexander Kaufmann

Dr. Alexander Kaufmann ist Rechtsanwalt und Partner der Swoboda & Oswald Rechtsanwälte OG in Wien. Er ist auf nationale und grenzüberschreitende Umgründungen spezialisiert.