Steuerrecht

Die Aufteilung von Zehntel- und Fünfzehntelabsetzungen im Todesjahr

Reinhold Beiser

Stirbt der Erblasser im April, dann ist ihm die Zehntel(Fünfzehntel)absetzung in der vollen Jahreshöhe zu verrechnen, die Einnahmen jedoch nur bis April. Der Erbe hat im selben Jahr die gesamten restlichen Einnahmen zu versteuern, jedoch ohne entsprechende Absetzbeträge. Sachgerechter wäre es, den Absetzbetrag im Todesjahr zwischen Erben und Erblasser aliquot aufzuteilen.

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Artikel-Nr.
RdW 1997, 230

15.04.1997
Heft 4/1997
Autor/in

Univ.-Prof. i.R. Dr. Reinhold Beiser lehrte am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht an der Universität Innsbruck.

Publikationen:
Steuern – Ein systematischer Grundriss (21. Auflage, 2023) sowie weitere Bücher und zahlreiche Artikel in Fach­zeit­schriften.