(Mair, RdW 2012/659, S. 623)
Überlässt eine Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter ein Luxuswirtschaftsgut zur Nutzung, so könne dieses Luxuswirtschaftsgut nach der Rsp des VwGH außerbetriebliches Vermögen der Gesellschaft darstellen. Im Beitrag wird näher beleuchtet, welche Kriterien für die Zuordnung zu dieser außerbetrieblichen Sphäre vorliegen müssen sowie welche Rechtsfolgen aus der Zuordnung resultieren.
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