Wählt der innerstaatliche Gesetzgeber einen Besteuerungsgegenstand aus, hat er - zusätzlich zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben - auch gemeinschaftsrechtliche Aspekte zu beachten.
Mit dem Problem der Auswahl des Besteuerungsgegenstandes hat sich Prof. RUPPEbereits in der Literatur befasst. In seinem Beitrag „Verfassungsrechtliche Vorgaben für Umweltabgaben“ in FS-KREJCI(2001) 2079 ff, kommt er zum Ergebnis, dass aus verfassungsrechtlicher Sicht drei Prinzipien für die Auswahl des Besteuerungsgegenstandes in Betracht kommen:
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