Steuerrecht

Die Auswirkungen der EuGH-Rsp auf die Besteuerung von gemeinnützigen Institutionen

StB MMag. Michael Petritz, LL.M.

Seit der EuGH-Rsp im Fall Centro di Musocologia Walter Staufferist eigentlich klar, dass auch bei steuerlichen Regelungen gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Institutionen betreffend, EU-Steuerrecht zu beachten ist. Anders scheint dies der UFS Graz zu sehen.

In der Rs Centro di Musicologia Walter Stauffer v Finanzamt München für Körperschaften 1) befasste sich der EuGH zum ersten Mal mit direkten Steuern im Bereich der Non-Profit-Organisationen2). Zur Erinnerung: Der vorliegende Sachverhalt betraf eine nach italienischem Recht errichtete Stiftung („Centro di Musocologia Walter Stauffer“), deren Zweck es war, die Bildung und Erziehung im Bereich der Musikwissenschaften zu fördern. Dazu vergab die Stiftung Stipendien an junge Schweizer zwecks Ermöglichung von Studienaufenthalten in Italien. Die Stiftung besaß eine Liegenschaft in Deutschland, aus der sie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bezog. Somit unterlag sie der deutschen beschränkten Körperschaftsteuerpflicht, kam jedoch nicht in den Genuss der Körperschaftsteuerbefreiung des § 5 dKStG (vergleichbar § 5 Z 6 öKStG).

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Artikel-Nr.
RdW 2007/715

21.11.2007
Heft 11/2007
Autor/in
Michael Petritz

MMag. Michael Petritz, LL.M., TEP ist Steuerberater und Tax Partner bei der KPMG Alpen-Treuhand GmbH sowie Tax Head von SmartStart Österreich (das Startup-Programm der KPMG Österreich). Seine Beratungsschwerpunkte liegen ua im internationalen Steuerrecht und Estate Planning, zu dem auch das Stiftungs- und das Gemeinnützigkeitsrecht zählen. Michael Petritz ist außerdem Mitglied des Fachsenats für Steuerrecht der KSW, Präsident von STEP Österreich (Society of Trust and Estate Practitioners) sowie Fachvortragender und Fachautor.