Ende des Jahres 2021 wurden die OECD-Musterregelungen zur Sicherstellung einer globalen Mindestbesteuerung von Konzernen (Pillar II) veröffentlicht.1 Nur zwei Tage später legte die Europäische Kommission einen darauf basierenden Vorschlag für eine EU-Richtlinie zur Umsetzung dieser Musterregelungen in der EU vor.2 Es ist geplant, Konzerne, die (jurisdiktionsbezogen) einen effektiven Steuersatz (effective tax rate, ETR) von weniger als 15 % aufweisen, einer Ergänzungssteuer (top-up tax) zu unterwerfen. Angesichts des idR eine bloß temporäre Besteuerung herbeiführenden Zwischensteuerregimes besteht die Gefahr, dass davon auch jene österreichischen Privatstiftungen erfasst sein können, die einen Konzernabschluss erstellen, in dem ein Jahresumsatz von mehr als 750 Mio € ausgewiesen ist.
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