(Wild, ÖStZ 2013/846, S. 464)
Sowohl Umgründungen, die im Anwendungsbereich des UmgrStG liegen, als auch Umstrukturierungen, die nicht unter das UmgrStG
fallen, seien von der Kapitalmaßnahmen-VO erfasst. Die Kapitalmaßnahmen-VO wolle ihre Wirkung auf den KESt-Abzug beschränken und die Besteuerung im Veranlagungsweg nicht berühren. Die Autorin untersucht die Wechselwirkungen zwischen KESt-Abzug und Besteuerung im Rahmen der Veranlagung.
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