(Eberhartinger/Ruprecht, RWZ 2008/67, S. 235)
Die vorliegende empirische Studie quantifiziert die tatsächlichen Effekte einer fiktiven Maßgeblichkeit der IFRS als österr. Steuerbemessungsgrundlage. Die zentrale Erkenntnis der Untersuchung ist, dass nur in einigen wenigen Fällen wesentliche Differenzen zwischen IFRS-Abschluss und Steuerbilanz feststellbar waren. Dies lege nahe, dass eine gedachte Maßgeblichkeit des IFRS-Abschlusses keine dramatischen Änderungen der Steuerbemessungsgrundlage nach sich zieht.
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