Der Einfluss völkerrechtlicher Abkommen auf die Umsatzsteuer ist kein alltägliches, aber dafür umso spannenderes Thema. Das EuGH-Urteil SK Telecom hat dieses Thema in den Blickpunkt des Interesses gerückt, da dort die Ausübung des Mitgliedstaatenwahlrechts zur Verlagerung des Leistungsorts bei inländischer Nutzung oder Auswertung (Art 59a MwStSystRL) möglicherweise unter den Vorbehalt solcher Abkommen gestellt wurde.
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