Steuerrecht aktuell

Die "Begleitende Kontrolle" als Fortsetzung des "Horizontal Monitoring" - eine neue Form der Außenprüfung im JStG 2018 (§ 148 Abs 3a BAO und §§ 153a ff BAO)

MMMag. Dr. Philipp Loser, BA / Univ. - Prof. MMag. Dr. Christoph Urtz

Die "Begleitende Kontrolle" ist eine der zentralen Neuerungen des JStG 2018. Der ihr zugrunde liegende Gedanke ist auf den ersten Blick auch bestechend: Abgabepflichtige nehmen freiwillig an der "Begleitenden Kontrolle" teil und ersparen sich dadurch sozusagen die Außenprüfung (Betriebsprüfung). Daher hat diese neue Möglichkeit für mediale Aufmerksamkeit, aber auch für Kritik gesorgt.1 Im Zentrum dieser Kritik steht insb der Umstand, dass die "Begleitende Kontrolle" den meisten Abgabepflichtigen versagt bleibt, da sie einen Umsatz von 40 Mio € voraussetzt. Dieser Beitrag unternimmt eine kritische Analyse der "Begleitenden Kontrolle".

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2018/509

21.08.2018
Heft 13-14/2018
Autor/in
Philipp Loser

MMMag. Dr. Philipp Loser, BA BEd ist Assistent im Finanzrecht (Fachbereich Öffentliches Recht) an der Universität Salzburg.

Christoph Urtz

Univ.-Prof. MMag. Dr. Christoph Urtz, LL.M. (U.S. Law) ist Professor für Finanzrecht (Fachbereich Öffentliches Recht) an der Universität Salzburg und Rechtsanwalt (Counsel) in Wien.