Steuerrecht

Die begünstigte Verwertung von Urheberrechten

Michael Tanzer

Zur neuesten Rechtsprechung und Verwaltungsmeinung zu § 38 Abs 4 EStG

Mit dem Erk eines verstärkten Senats vom 1. 10. 1985, 84/14/0006, hat der VwGH klare Leitlinien zur Anwendung des halben Steuersatzes auf Nebeneinkünfte aus der Verwertung literarischer oder künstlerischer Urheberrechte aufgestellt:

1. Es müssen vom Steuerpflichtigen selbst geschaffene, das heißt ihm zustehende Urheberrechte vorliegen.

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Artikel-Nr.
RdW 1986, 253

01.08.1986
Heft 8/1986
Autor/in
Michael Tanzer

em. Univ.-Prof. Dr. Michael Tanzer ist am Institut für Finanzrecht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien tätig. Er ist Ehrenmitglied des Fachsenats für Steuer- und Sozialrecht in der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.