Zur neuesten Rechtsprechung und Verwaltungsmeinung zu § 38 Abs 4 EStG
Mit dem Erk eines verstärkten Senats vom 1. 10. 1985, 84/14/0006, hat der VwGH klare Leitlinien zur Anwendung des halben Steuersatzes auf Nebeneinkünfte aus der Verwertung literarischer oder künstlerischer Urheberrechte aufgestellt:
1. Es müssen vom Steuerpflichtigen selbst geschaffene, das heißt ihm zustehende Urheberrechte vorliegen.
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