(Moser, SWK 30/2008, S 815)
Steuerrechtlich ist unstrittig, dass die Grunderwerbsteuer sofort als Aufwand zu erfassen ist. Im Beitrag wird die unternehmensrechtliche Behandlung der Grunderwerbsteuer, insb bei Umgründungsvorgängen mit Einlagencharakter, hinterfragt.
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