Steuerrecht

Die Behandlung von Grund und Boden beim Wechsel der Gewinnermittlungsart nach dem EStG 1988

Markus Achatz

Im alten EStG 1972 war für den Wechsel der Gewinnermittlungsart lediglich bestimmt, daß Übergangsgewinne dem ermäßigten Steuersatz nach § 37 EStG 1972 unterliegen. Die Ermittlung des Übergangsgewinnes selbst war nicht ausdrücklich geregelt. Sie ergab sich vielmehr allein aus dem von Rsp und Lehre entwickelten Grundsatz, daß betriebliche Vorgänge, die bereits gewinnwirksam waren, nach dem Übergang nicht noch einmal steuerlich erfaßt und umgekehrt bisher nicht gewinnwirksame Vorgänge steuerlich erfaßt werden sollen1).

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Artikel-Nr.
RdW 1990, 57

01.02.1990
Heft 2/1990
Autor/in
Markus Achatz

Univ. Prof. Dr. Markus Achatz ist Steuerberater und Partner bei LeitnerLeitner. Er lehrt an der Universität Linz und ist seit 2013 Mitglied des Verfassungsgerichtshofs.

Publikationen des Autors:
Achatz/Mang/Lindinger, Besteuerung der Körperschaften öffentlichen Rechts (2014);
Ruppe/Achatz, Umsatzsteuergesetz Kommentar (2017), sowie zahlreiche Beiträge in Fachzeitschriften.