Mit der Novelle BGBl I 2024/120 habe der Gesetzgeber für Spengler ein besonderes Einbeziehungsverfahren in das BUAG geschaffen. Da im Geltungsbereich des BUAG besondere Vorschriften für Sonderzahlungen bestünden - gerade auch iHa das Steuerrecht -, würden sich hier besondere Fragen iHa die im Jahr 2024 vom Arbeitgeber geleisteten Sonderzahlungen stellen.
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