(Langheinrich/Ryda, FJ 7-8/2009, S. 271)
Im Artikel werden jene Möglichkeiten näher betrachtet, die der Abgabenbehörde zur Verfügung stehen, wenn Anbringen einer Partei nicht den gesetzlichen Erfordernissen entsprechen. Nach einer Beleuchtung des Unterschieds zwischen formellen und materiellen Mängel befassen sich die Autoren mit folgenden Themen: Mängelbehebung nach § 85 Abs 2 BAO, Mängelbehebungsverfahren nach § 275 BAO sowie Mängelbehebungen gemäß den §§ 303a, 309a und 311a BAO.
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