Steuerrecht aktuell

Die Berechnung der Neunmonatsfrist bei Verschmelzungen

Mag. Michael Zwick

Das Gesellschaftsrecht räumt hinsichtlich der Wahl eines Verschmelzungsstichtags einen gewissen Gestaltungsspielraum ein. Von praktisch großer Bedeutung ist dabei die Möglichkeit der Festlegung eines in der Vergangenheit liegenden Umgründungsstichtags. Die Grenze dieser Gestaltungsfreiheit bildet die in § 220 Abs 3 AktG normierte Neunmonatsfrist. Dieser Beitrag widmet sich grundlegenden Fragen der Berechnung dieser Frist. Insb soll auf Fälle eingegangen werden, in welchen der letzte Tag der Frist auf ein Wochenende oder gesetzlichen Feiertag fällt.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2017/372

01.06.2017
Heft 10/2017
Autor/in
Michael Zwick

Mag. Michael Zwick-Pevny ist Mitarbeiter bei KPMG in Wien. Zuvor war er Universitätsassistent am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen an der Wirtschaftsuniversität Wien.