Der Beitrag gibt einen Überblick über die in den letzten Jahren ergangene österreichische und deutsche Rechtsprechung zur Berechnung des Ausgleichsanspruchs der Tankstellenpächter. Dabei werden die drei Bereiche Treibstoffvertrieb, Waschanlage und Tankstellenshop untersucht.
Sinn und Zweck des Ausgleichsanspruchs ist, dem Handelsvertreter (Tankstellenpächter) einen Ausgleich dafür zu verschaffen, dass der Unternehmer (Mineralölvertriebsgesellschaft) von den vom Tankstellenpächter gewonnenen Stammkunden nach Beendigung des Vertragsverhältnisses profitiert: Die Stammkunden tanken weiterhin an der Tankstelle. Der Tankstellenpächter erhält nach der Vertragsbeendigung jedoch keine Provisionen mehr. Dafür wird durch § 24 HVertrG ein Ausgleich geschaffen. Dies erfordert eine Prognose über den Umfang der Geschäfte, die der Nachfolgepächter mit den verbleibenden Stammkunden abschließen wird1).
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