Erkenntnisse des EuGH

Die Bereitstellung von für jedermann zugänglichen Kureinrichtungen gegen Erhebung einer Kurtaxe stellt keine "Dienstleistung gegen Entgelt" im Sinne der MWStSystRL dar

Bearbeiterin: Mag. Andrea Ebner, Bundesfinanzgericht

§

Mehrwertsteuer

RL 2006/112/EG (MWStSystRL): Art 2 Abs 1 Buchst c, Art 13 Abs 1 UAbs 2

UStG 1994: §§ 3a, 12

#

EuGH 13. 7. 2023, C-344/22, Gemeinde A
gegen Finanzamt
ECLI:EU:C:2023:580

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Artikel-Nr.
ÖStZB 2025/98

19.06.2025
Heft 12/2025