Wirtschaftsrecht

Die beschränkte Haftung der WirtschaftstreuhänderAnmerkungen zu § 8 der Allgemeinen Auftragsbedingungen

Martin Karollus

Die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhänder (AAB; derzeit aktuell in der Fassung vom 25. 9. 1992)1)), die von den Berufsangehörigen fast durchwegs ihren Arbeiten zugrunde gelegt werden, enthalten weitgehende Haftungsbeschränkungen. Hervorgehoben seien hier der vollständige Haftungsausschluss für leichte Fahrlässigkeit (§ 8 Abs 1 AAB), die Haftungsbeschränkung bei grober Fahrlässigkeit (§ 8 Abs 2 AAB) und die kurze Verjährung der Ersatzansprüche (§ 8 Abs 4 AAB ) 2)). Im nachfolgenden Beitrag wird untersucht, ob diese Bestimmungen einer Inhaltskontrolle standhalten.

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Artikel-Nr.
RdW 1997, 583

15.10.1997
Heft 10/1997
Autor/in
Martin Karollus

o. Univ.-Prof. Mag. Dr. Martin Karollus ist stellvertretender Vorstand des Instituts für Unternehmensrecht an der Johannes Kepler Universität Linz. Er ist Autor von über 250 Publikationen, vor allem zum Zivilrecht, Unternehmensrecht und Gesellschaftsrecht.

Publikationen:
Kommentierung des EKEG, in: Buchegger, Österreichisches Insolvenzrecht Kommentar. Erster Zusatzband, 2009; Kommentierung zu den unionsrechtlichen Vorgaben für das Aktienrecht, zu § 1, zu § 47a, zu § 48, zu §§ 65–66a AktG, zu § 254 AktG, zu §§ 259-273 AktG, in Artmann/Karollus, Kommentar zum Aktiengesetz, 6. Aufl (ab 2018); Kommentierung zu §§ 38–40 UGB, in Artmann, Kommentar zum UGB, 3. Aufl (2019); Beitrag zu Gesellschaftsformen für Ärzte und Zahnärzte, in Resch/Wallner, Handbuch Medizinrecht, 3. Aufl (2020).