Die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhänder (AAB; derzeit aktuell in der Fassung vom 25. 9. 1992)1)), die von den Berufsangehörigen fast durchwegs ihren Arbeiten zugrunde gelegt werden, enthalten weitgehende Haftungsbeschränkungen. Hervorgehoben seien hier der vollständige Haftungsausschluss für leichte Fahrlässigkeit (§ 8 Abs 1 AAB), die Haftungsbeschränkung bei grober Fahrlässigkeit (§ 8 Abs 2 AAB) und die kurze Verjährung der Ersatzansprüche (§ 8 Abs 4 AAB ) 2)). Im nachfolgenden Beitrag wird untersucht, ob diese Bestimmungen einer Inhaltskontrolle standhalten.
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