(Lang, ÖStZ 2012/864, S. 449)
Der Gesetzgeber habe bereits mehrfach versucht, die durch Sondergesetze steuerbefreiten Körperschaften umfassend in die KöSt-Pflicht der zweiten Art einzubeziehen. Nach wie vor bleiben aber Zweifelsfragen. Auf Grundlage des geltenden Rechts würden gute Gründe dafür sprechen, unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin eine weitgehende KöSt-Befreiung derartiger Körperschaften anzunehmen.
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