Steuerrecht aktuell

Die Besteuerung von Grenzgängern

HR Dr. Bernhard Ludwig

Als Grenzgänger gelten grundsätzlich Personen, die in einem Vertragsstaat in der Nähe der Grenze wohnen, in einem anderen Vertragsstaat in der Nähe der Grenze arbeiten und regelmäßig zwischen Wohn- und Arbeitsort pendeln. Der Begriff des Grenzgängers ist in den jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen unterschiedlich festgelegt.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2013/581

19.08.2013
Heft 15-16/2013
Autor/in
Bernhard Ludwig
HR Mag. Dr. Bernhard Ludwig ist Fachexperte beim Finanzamt 3/6/7/11/15 Schwechat und Gerasdorf.