(Ludwig, ÖStZ 2013/581, S. 366)
Als Grenzgänger gelten Personen, die in einem Vertragsstaat wohnen, in einem anderen Vertragsstaat arbeiten und regelmäßig zwischen Wohn- und Arbeitsort in der Nähe der Grenze pendeln. Der Begriff des Grenzgängers ist in den jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen unterschiedlich festgelegt und führe teilweise zu Problemen. Die Änderungen der Grenzgängerbestimmungen im Verhältnis mit der Schweiz hätten Erleichterungen gebracht.
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