In einer Europäischen Union, in der ua die Dienstleistungsverkehrsfreiheit und die Personenverkehrsfreiheit die Grundlagen des Binnenmarkts darstellen, ist es für Millionen von Menschen längst Alltag geworden, in einem Land zu leben und in einem anderen zu arbeiten. Die Überquerung der österreichischen Staatsgrenze mit einem im Ausland zugelassenen Kfz birgt jedoch nicht selten steuerliche Überraschungen. Denn auch für im Ausland zugelassene Kfz können bekanntermaßen Kraftfahrzeugsteuer (KfzSt) und Normverbrauchsabgabe (NoVA) in Österreich anfallen. Die Kraftfahrzeugbesteuerungsrichtlinien 2021 behandelten diese Thematik bereits bisher, allerdings blieben einige Fragen offen. Der Wartungserlass 2024 schärft nun nach.
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