Steuerrecht

Die Besteuerung von thesaurierenden inländischen Investmentfonds - eine kritische Betrachtung

Sabine Kirchmayr

Die Ausweitung der Annahme ausschüttungsgleicher Erträge auf inländische Investmentfonds ist verfassungsrechtlich bedenklich; für den Eingriff in den Grundsatz in die Besteuerung nach dem Prinzip der Leistungsfähigkeit gibt es seit der Novelle 1998 keine sachliche Rechtfertigung. Obwohl die ausschüttungsgleichen Erträge in- und ausländischer Investmentfonds nunmehr in § 40 Abs 2 InvFG gleich geregelt sind, umfassen die ausschüttungsgleichen Erträge aus inländischen Investmentfonds - im Gegensatz zu ausländischen Investmentfonds - keine Substanzgewinne. § 40 Abs 2 InvFG, der als Realisations„zeitraum“ für die ausschüttungsgleichen Erträge vier Monate nach Ende des Fondswirtschaftsjahres vorsieht, ist als Wahlrecht seitens des Steuerpflichtigen zu interpretieren.

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Artikel-Nr.
RdW 1998, 433

15.07.1998
Heft 7/1998
Autor/in
Sabine Kirchmayr

Univ.-Prof. Dr Sabine Kirchmayr-Schliesselberger ist Vorstand des Instituts für Finanzrecht an der juridischen Fakultät der Universität Wien. Sie ist Steuerberaterin in Wien. Ihre Forschungsschwerpunkte sind öffentliches Haushaltsrecht, Finanzausgleich, Konzern- und Unternehmenssteuerrecht sowie Besteuerung der Kapitalveranlagung.