Artikelrundschau / Einkommensteuer (allgemein)

Die betriebliche Veranlassung der Kosten von Gesellschafterversammlungen

(Moser, SWK 28/2012, S. 1207)

Im Regelfall habe die Gesellschaft die Kosten einer Gesellschafterversammlung zu tragen. Vor Inkrafttreten des AktRÄG 2009 sei die Kostentragung bei der Einberufung auf Verlangen einer Minderheit uneinheitlich beurteilt worden. Nunmehr habe die Gesellschaft die Kosten der Hauptversammlung ohne Differenzierung des Einberufungsgrunds zu tragen. Wenig untersucht sei die Frage der steuerlichen Kostentragung vor dem Hintergrund, dass diese societatis causa stattfindet.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2012/1082

21.12.2012
Heft 24/2012
Autor/in
Christa Lattner

Dr. Christa Lattner ist Leiterin der Gruppe Materielles Steuerrecht und der Abteilung Gebühren und Verkehrsteuern im Bundesministerium für Finanzen.

Franz Proksch

Mag. Franz Proksch ist Fachexperte im bundesweiten Fachbereich Lohnsteuer des BMF.